Lehrveranstaltungsprüfungen

Jede Lehrveranstaltung wird anhand einer Prüfung oder schriftlichen Arbeit beurteilt und muss positiv abgeschlossen werden. Einzelne Lehrveranstaltungsprüfungen können bei negativer Beurteilung maximal dreimal wiederholt werden. Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen der §§ 72-79 UG 2002 und der studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Salzburg. Positiv abgelegte Prüfungen an anderen in- und ausländischen Universitäten können bei Gleichwertigkeit von der Lehrgangsleitung anerkannt werden.

 

Master Thesis

Die Studierenden konzipieren einen Vorschlag bzgl. des Themas der Master Thesis und wählen eine(n) Betreuer/Betreuerin aus dem Kreis der Lehrbeauftragten. Die Begutachtung der Master Thesis erfolgt durch den Betreuer/die Betreuerin.

 

Abschlussprüfung

Der erfolgreiche Nachweis der Prüfungen über die besuchten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 45 Semesterstunden bzw. 90 ECTS sowie eine positive Begutachtung der Master Thesis (20 ECTS) sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur praktischen (5 ECTS) und theoretischen (5 ECTS) Abschlussprüfung. Die praktische Abschlussprüfung (gilt auch für Studierende des verkürzten Lehrganges) wird von einem Prüfungssenat, welcher sich aus mindestens zwei Personen, einen/r Vertreter/in der Lehrbeauftragten sowie einem/r Vertreter/in der Lehrgangsleitung zusammen setzt, abgenommen. Die theoretische Abschlussprüfung wird von einem Prüfungssenat, welcher sich aus dem/der wissenschaftlichen Leiter/in des Universitätslehrganges und dessen/deren Stellvertreter/in sowie dem/der Betreuer/in zusammensetzt, abgenommen. Inhalte der Schlussprüfung sind Themenbereiche aus den Pflichtfächern sowie der Master Thesis.