Zulassung zum Universitätslehrgang ab Februar 2024

Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt an der Universität Salzburg.
 

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang MSc. Sports Physiotherapy sind nach Maßgabe des § 70 Abs. 1/ 3 UG idgf:
 

  • der Abschluss eines Studiums der Physiotherapie auf Bachelorniveau (mind. 180 ECTS Anrechnungspunkte) oder
  • der Abschluss eines sechssemestrigen Diplomstudiums Physiotherapie (Vollzeit) an einer postsekundären Bildungseinrichtung (Medizinisch-Technischen Akademie). „Postsekundäre“ Ausbildung bedeutet, dass für die Aufnahme in die Ausbildung zu einem MTD-Beruf grundsätzlich Matura erforderlich ist. 
  • jeweils eine einschlägige Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens 2 Jahren.
     

Für den gesamten Universitätslehrgang ist pro Semester von den Studierenden ein Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Ihre Höhe wird laut Gesetz vom Rektorat der Universität Salzburg festgelegt. Mit dem Universitätslehrgang kann jährlich jeweils im Februar begonnen werden.