AGBs

Stand 31.07.2017

Zahlungs- und Stornobedingungen

Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt an der Universität Salzburg, siehe Zulassungsvoraussetzungen. Über die Aufnahme zum Universitätslehrgang entscheidet die Lehrgangsleitung.
 

Zahlungsbedinungen
 

Für den gesamten Universitätslehrgang ist ein Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Die Höhe wird laut Gesetz vom Rektorat der Universiät Salzburg fesgelegt.

Der Lehrgangsbeitrag (Stand 20.01.2016) ist in mehreren Teilen zu bezahlen.

Der Lehrgangsbeitrag für den gesamten Lehrgang beträgt Euro 9.000.- (verkürzter Lehrgang: € 6.000.-)

€ 3.000.- (1. Rate) wird ca. 5 Monate vor Beginn des Lehrgangs fällig. Vor Beginn des 2. Semester und vor jedem weiteren Semester sind jeweils € 1.500.- zu entrichten (gesamter Lehrgang: 4 x € 1.500.-; verkürzter Lehrgang: 2 x € 1.500.-)

Die Gebühren für die jeweiligen Semester sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Bei rückständigen Zahlungen ist die Lehrgangsleitung berechtigt, dem/der Teilnehmer/in bis zum Eintreffen der ausstehenden Zahlungen den Unterricht zu verweigern.

Mit Zahlung der 1. Raten, ca. 5 Monate vor Lehrgangsbeginn, wird die Teilnahme am Universitätslehrgang verbindlich und es gelten folgende Stornobedingungen:
 

Stornobedingungen:
 

Ein Rücktritt vom Vertrag, also eine Stornierung der verbindlichen Anmeldung, ist ausschließlich schriftlich und nur bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. Maßgeblich für Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung/Stornierung ist das Einlagen der schriftlichen Erklärung an der Universität Salzburg, adressiert an die Lehrgangsleitung. In diesem Fall wird der Lehrgangsbeitrag nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr von € 200.- einbehalten. Bei einer späteren Stornierung ist der Lehrgangsbeitrag als Stornogebühr zu entrichten. Die Universität kann von der Bezahlung des Lehrgangsbeitrags / der Stornogebühr absehen, wenn der freigewordene Lehrgangsplatz ohne administrativen Aufwand nachbesetzt werden kann.
 

Ergänzung:
 

Unterricht
 

Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Fachbereiches Sport- und Bewegungswissenschaft bzw. im Universitäts- und Landessportzentrum Rif-Hallein statt oder in anderen von der Lehrgangsleitung festgesetzten Räumlichkeiten in Salzburg. Die Lehrgangsleitung ist berechtigt in Ausnahmefällen Änderungen bzgl. Inhalt und Struktur des Lehrganges vorzunehmen.
 

Prüfungsordnung
 

Jede Lehrveranstaltung wird anhand einer Prüfung oder schriftlichen Arbeit beurteilt und muss positiv abgeschlossen werden. Einzelne Lehrveranstaltungsprüfungen können bei negativer Beurteilung maximal dreimal wiederholt werden. Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen der §§ 72-79 UG 2002 und der studienrechtiche Teil der Satzung der Universität Salzburg. Positiv abgelegte Prüfungen an anderen in- und ausländischen Universitäten können bei Gleichwertigkeit von der Lehrgangsleitung anerkannt werden.

Der erfolgreiche Nachweis der Prüfungen über die besuchten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 45 Semesterstunden bzw. 90 ECTS sowie eine positive Begutachtung der Master Thesis (20 ECTS) sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur praktischen (5 ECTS) und theoretischen (5 ECTS) Abschlussprüfung. Die praktische Abschlussprüfung (gilt auch für Teilnehmer des verkürzten Lehrganges) wird von einem Prüfungssenat, welcher sich aus mindestens zwei Personen, einen/r Vertreter/in der Lehrbeauftragten sowie einem/r Vertreter/in der Lehrgangsleitung zusammen setzt, abgenommen. Die theoretische Abschlussprüfung wird von einem Prüfungssenat, welcher sich aus dem/der wissenschaftlichen Leiter/in des Universitätslehrganges und dessen/deren Stellvertreter/in sowie dem/der Betreuer/in zusammensetzt, abgenommen. Inhalte der Schlussprüfung sind Themenbereiche aus den Pflichtfächern sowie der Master Thesis.